Was bedeutet Wahlarzt - Kosten
Seit 1.1.2020 führe ich die Ordination als WAHLARZT der ÖGK, vormals NÖGKK etc.
Das bedeutet, dass Sie als Versicherte der ÖGK die erbrachten Leistungen vor Ort vorerst bezahlen (bar oder per Bankomat).
Sie können jedoch die Honorarnote bei Ihrer zuständigen Kasse zur Rückerstattung einreichen. Als besonderes Service übernehmen wir auf Wunsch die Einreichung gerne für Sie.
Die Kosten einer augenärztlichen Erstuntersuchung von Neupatienten inklusive Erweiterung der Pupillen belaufen sich auf 120 Euro.
Im Unterschied zum Privatarzt erhalten Sie in diesem Fall bei mir als WAHLARZT 80 Prozent des Kassentarifes rückerstattet - das bedeutet im konkreten Fall 45-50 Euro. Patienten mit einer Privatversicherung erhalten je nach Versicherungsvertrag den Differenzbetrag zwischen Kassentarif und Privattarif oder den gesamten Privattarif refundiert.
Als Versicherte der sogenannten 'kleinen Kassen' (BVAEB, SVS etc.) werden die erbrachten Leistungen wie bisher über die E-Card abgerechnet, dh. es entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten.