Was bedeutet Wahlarzt - Kosten

Seit 1.1.2020 führe ich die Ordination als WAHLARZT der ÖGK, vormals NÖGKK etc.

Das bedeutet, dass Sie als Versicherte der ÖGK die erbrachten Leistungen vor Ort vorerst bezahlen (bar oder per Bankomat).

Sie können jedoch die Honorarnote bei Ihrer zuständigen Kasse zur Rückerstattung einreichen. Als besonderes Service übernehmen wir auf Wunsch die Einreichung gerne für Sie.

Die Kosten einer augenärztlichen Erstuntersuchung von Neupatienten inklusive Erweiterung der Pupillen belaufen sich auf 120 Euro.

Im Unterschied zum Privatarzt erhalten Sie in diesem Fall bei mir als WAHLARZT 80 Prozent des Kassentarifes rückerstattet - das bedeutet im konkreten Fall 45-50 Euro. Patienten mit einer Privatversicherung erhalten je nach Versicherungsvertrag den Differenzbetrag zwischen Kassentarif und Privattarif oder den gesamten Privattarif refundiert.

Als Versicherte der sogenannten 'kleinen Kassen' (BVAEB, SVS etc.) werden die erbrachten Leistungen wie bisher über die E-Card abgerechnet, dh. es entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten.

Werte PatientInnen!

Unser Bestreben ist es, Ihnen so rasch wie möglich (innerhalb von 4 bis 6 Wochen) einen Untersuchungstermin anbieten zu können!

Montag 10 bis 17 Uhr
Dienstag10 bis 17 Uhr
Mittwoch 8 bis 14 Uhr
jeden 2. Mittwoch 10 bis 17 Uhr
Freitag 8 bis 14 Uhr

Auf Ihren Wunsch gerne auch außerhalb der Ordinationszeiten privat.

Für Ihren Erstbesuch
oder Kontrollbesuch

bitten wir Sie folgendes Formular herunterzuladen und ausgefüllt mitzubringen:
>> PDF-Anamnesebogen

Alle kleinen KASSEN
(BVAEB, SVS etc.)
WAHLARZT der ÖGK

 

3130 Herzogenburg
Herrengasse 2


Telefon:+43 2782 843 11
FAX:+43 2782 841 48 14
Web:www.wgeyer.at